2024-04-19

Gasrechnungen verjähren: Nur wann?

Verjährung. Die Gasrechnung verjährt nach 3 JahrenEinen nicht unerheblichen Teil des Haushaltsgeldes müssen Verbraucher für die Gasrechnung einplanen. Eine kleine Familie mit 16.000 kWh Gasverbrauch im Jahr gibt aktuell 62 € monatlich aus. Dieser Betrag wird meist zu Beginn des Monats als Pauschale gezahlt.

Wer monatlich zahlt, hat den Vorteil, dass immer nur ein Teilbetrag fällig wird und man nicht am Ende des Jahres plötzlich auf einer großen Rechnung sitzt. Nach Ablauf des Abrechnungsjahres werden die monatlichen Beträge mit den tatsächlich entstandenen Kosten (Grundgebühr + Verbrauch) verrechnet. Ein Überschuss wird ausgezahlt, bei Mehrverbrauch wird eine Nachzahlung fällig. Diese Jahresendrechnung für den Gasverbrauch bekommt der Gaskunde in der Regel per Post. Einige Energieversorger stellen die Gasrechnung im Kundencenter online zur Verfügung, wenn das so verabredet ist.

Ist die Schuldfrage entscheidend?

Nicht selten passiert es, dass man sich nicht rechtzeitig anmeldet. Häufig „vergessen“ aber auch die Gasversorger die Abrechnung jahrelang aufgrund fehlerhafter interner Abläufe. Die geforderten Nachzahlungen sind oft eine große wirtschaftliche Belastung, für das Begleichen und die Verjährung der Gasrechnung ist die Schuldfrage unerheblich.

Was sagt das Gesetz zur Verjährung der Gasrechnung?

Die Rechtslage ist leider nicht eindeutig geklärt. Im Allgemeinen beträgt die Verjährungsfrist bei Forderungen nach § 199 Abs. 1 BGB drei Jahre nach Erbringen der Leistung. Die Frist beginnt allerdings erst mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

Für Gasanbieter gilt jedoch eine Ausnahmeregelung, sodass die Frist erst mit der Ausstellung der Abrechnung beginnt (§ 17 Gasgrundversorgungsverordnung). Eigentlich ist der Gasanbieter verpflichtet, die Abrechnung innerhalb eines Zeitraumes zu erstellen, der zwölf Monate nicht „wesentlich“ überschreitet.

Lieferanten sind verpflichtet, den Energieverbrauch nach ihrer Wahl monatlich oder in anderen Zeitabschnitten, die jedoch zwölf Monate nicht wesentlich überschreiten dürfen, abzurechnen.

§ 40 Energiewirtschaftsgesetz

Was „wesentlich“ hierbei bedeutet, sagt der Gesetzgeber nicht. Auch nicht, was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wurde. Es ist deshalb grundsätzlich möglich, dass verbrauchtes Erdgas noch Jahrzehnte später in Rechnung gestellt wird. Rechtsprechung hierzu gibt es wenig.

Sind die Forderungen jünger als 3 Jahre und hatten Sie in der Zeit eine Preiserhöhung, besteht evtl. das Recht zum Widerspruch. 

Ist Ihre Nachzahlung bei der Gasabrechnung gerechtfertigt? Fragen Sie nach!

Wenn Sie Rat suchen, rufen Sie die kostenlose Nummer der Verbraucherzentrale an. Hier kann man Ihnen helfen: 0 800/809 802 400

Sollten Sie juristische Hilfe benötigen, empfiehlt man Ihnen dort einen Anwalt, mit Erfahrung auf diesem Gebiet. (Bedenken Sie, dass Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für den Rechtsstreit übernimmt.)

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* Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung

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